Bitte beachte die Hinweise zu Mund- und Nasenschutz!

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gibt folgende Hinweise zur Verwendung zum Behelfs-Mund-Nasen-Masken (sogenannte „Community-Masken“): 



•  Eine Schutzwirkung der Masken ist nicht nachgewiesen.
Bei den Masken handelt es sich nicht um Schutzausrüstung und auch nicht um Medizinprodukte.

•  Die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI, www.rki.de) und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
(BZgA, www.infektionsschutz.de) sind weiterhin einzuhalten.

•  Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.

•  Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Hände sollten vorher gründlich mit Seife gewaschen werden.

•  Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.

•  Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.

•  Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden. • Die Außenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollte diese möglichst nicht berührt werden.

•  Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20-30 Sekunden mit Seife).

•  Die Maske sollte nach dem Abnehmen in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.

•  Masken sollten nach einmaliger Nutzung idealerweise bei 95 Grad, Mindestens aber bei 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Beachten Sie eventuelle Herstellerangaben zur maximalen Zyklusanzahl, nach der die Festigkeit und Funktionalität
noch gegeben ist.

•  Die Masken sollten nur für den privaten Gebrauch genutzt werden.



Für weitere Details schauen Sie auf der Internetseite vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte unter der Überschrift: „Hinweise des BfArM zur Verwendung von selbst hergestellten Masken (sog. Community-Masken“), medizinischem Mund-Nasen-Schutz (MNS) sowie filtrierenden Halbmasken (FFP2 und FFP3) im Zusammenhang mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2 / Covid-19)“